Informationen zur Beantragung / Kostenübernahme
für das Mittagessen

Eine Kostenübernahme durch die Stadt Köln ist bei folgenden Voraussetzungen möglich:

Zum Stichtag 01.08. (1. Kita-/Schulhalbjahr) / 01.02. (2. Kita-/Schulhalbjahr) beziehen Sie Leistungen

nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
nach SGB XII (Sozialhilfe)
nach Asylbewerbergesetz
Wohngeld
Kindergeldzuschlag

Bitte senden Sie eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides an

Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Unnauer Weg 96a, 50767 Köln

oder geben es in Ihrer Einrichtung ab, damit wir Ihren Leistungsanspruch überprüfen können.

Bitte beachten Sie,
dass der Leistungsbescheid den 01.08. des Jahres (Stichtag) für das
1. Halbjahr bzw. den 01.02. (Stichtag) für das 2. Halbjahr beinhalten muss.

Wenn Sie Leistungen in Form von Wohngeld oder Kinderzuschlag
erhalten, dann müssen Sie Für jedes kind zusätzlich einen BuT-Kurzantrag stellen.

Bitte fragen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtungsleitung an oder laden es sich hier herunter.

but kurzantrag – pdf-download

linoclub – das soziale zentrum e.v. | unnauer weg 96 a | 50767 köln-lindweiler
fon 0221 . 998 998 0 | fax 0221 . 998 998 88 | info@lino-club.de

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