Eine Kostenübernahme durch die Stadt Köln ist bei folgenden Voraussetzungen möglich:
Zum Stichtag 01.08. (1. Kita-/Schulhalbjahr) / 01.02. (2. Kita-/Schulhalbjahr) beziehen Sie Leistungen
nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
nach SGB XII (Sozialhilfe)
nach Asylbewerbergesetz
Wohngeld
Kindergeldzuschlag
Bitte senden Sie eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides an
Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Unnauer Weg 96a, 50767 Köln
oder geben es in Ihrer Einrichtung ab, damit wir Ihren Leistungsanspruch überprüfen können.
Bitte beachten Sie,
dass der Leistungsbescheid den 01.08. des Jahres (Stichtag) für das
1. Halbjahr bzw. den 01.02. (Stichtag) für das 2. Halbjahr beinhalten muss.
Wenn Sie Leistungen in Form von Wohngeld oder Kinderzuschlag
erhalten, dann müssen Sie Für jedes kind zusätzlich einen BuT-Kurzantrag stellen.
Bitte fragen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtungsleitung an oder laden es sich hier herunter.
but kurzantrag – pdf-download
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